Barrierefreie Webseiten
Ab dem 28.06.25 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Warum barrierefrei?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. „Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt.“ (§ 1 BFSG Abs. 1). Verstöße werden mit Sanktionen geahndet, sie können zu Abmahnungen, Bußgeldern und sogar zur Offline-Schaltung der Website führen.
Bin ich betroffen?
Das BFSG richtet sich in erster Linie an Unternehmen im B2C-Bereich. Betroffen sind u.a. Online-Shops, digitale Dienstleistungen und weitere Produkte und Dienstleistungen. Ausnahmen gelten für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. €. Achtung: Auch kleinere Betriebe können verpflichtet sein, barrierefreie Angebote bereitzustellen.
Was muss ich tun?
Informiere dich rechtzeitig! Wir empfehlen sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Es besteht eine Meldepflicht, wenn nicht alle Anforderungen erfüllt werden.
Der nächste Schritt: handeln. Wir gestalten gemeinsam mit dir eine Website, die für alle Menschen zugänglich, lesbar und bedienbar ist.
Mach den Test:
Hier ersfährst du von offizieller Stelle, ob du von der Regelung betroffen bist
Wir gestalten deine Website:
Modern, funktional, barrierefrei und mit den features, die du brauchst.



Was bedeutet barrierefrei eigentlich?
Barrierefrei bedeutet laut Gesetz, dass digitale Inhalte „[…] für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar […]“ sein müssen (§ 3 BFSG Abs. 1). Es geht also darum, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen für alle Menschen zu ermöglichen und zu vereinfachen. Dazu gehört Kontraste, Schriftgrößen, klare Struktur, Bedienbarkeit mit Tastatur, Alternativtexte für Bilder und vieles mehr.
Die WCAG-Richtlinien des W3C bieten eine Grundlage. Die Web Content Accessibility Guidelines bestimmen vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Eine Website gilt als barrierefrei im Sinne des Gesetzes, wenn die Stufen A und AA der WCAG vollumfänglich erfüllt sind.
Wichtiger Hinweis
Wir bieten keine Rechtsberatung an. Diese Informationen stellen keine verbindliche Auslegung des Gesetzes dar.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch keine juristische Auskunft. Bitte wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei.
Unsere Quellen:
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